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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Vertrag
Die Zusammenarbeit zwischen einem Kunden, im folgenden Auftraggeber genannt, und der Netzwerk Kommunikation GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt, regelt ein schriftlicher Vertrag. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen der vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden, sollen sie gültig und somit Bestandteil des Vertrags werden.
Ein Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als zustande gekommen zu dem dem Auftragnehmer der schriftliche und von beiden Parteien unterzeichnete Vertrag vorliegt. Als Vertragsabschluss gilt auch die vom Auftraggeber gegen gezeichnete Auftragsbestätigung.
Bestandteil des Vertrages sind diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsumfang / Leistungsverpflichtung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen und die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers werden in dem Vertrag verbindlich festgelegt. Hierzu zählen auch die Kompetenzen und Befugnisse, die dem Auftragnehmer zur Wahrnehmung seiner Leistungsverpflichtung einzuräumen sind. Ferner werden die dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen in dem Vertrag festgelegt.
3. Honorarvereinbarungen
Grundlage der Honorarvereinbarungen sind die Standard-Honorarsätze des Auftragnehmers.
Grundsätzlich gilt, dass alle Nebenkosten wie beispielsweise Reisespesen und vereinbarte Fremdleistungen zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Alle Preisangaben verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Fremdleistungen
Auf Fremdleistungen, die durch die Netzwerk Kommunikation GmbH vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben. Der Auftragnehmer haftet lediglich im gesetzlich festgelegten Umfang. Preisänderungen, die Erbringer von Fremdleistungen vornehmen, werden in vollem Umfang an den Auftraggeber weiter belastet.
Die Kosten für Fremdleistungen, die durch den Auftraggeber veranlasst werden, werden in vollem Umfang von ihm getragen. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer nicht.
5. Rechnungsstellung / Verzug
Rechnungen werden unmittelbar nach der erbrachten Leistung erstellt. Erstreckt sich der Auftrag über einen längeren Zeitraum, werden Zwischenrechnungen zu vereinbarten Terminen gestellt. Je nach Art des Auftrags können auch Vorauszahlungen bzw. Abschlagszahlungen vereinbart werden.
Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug mit einer Frist von 14 Tagen fällig.
Verzug tritt nach der gesetzten Frist automatisch ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit dem bei den Banken üblichen Zinssatz zu verzinsen, falls der Auftragnehmer nicht einen höheren oder der Auftraggeber einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird dem Auftraggeber eine Mahngebühr von EUR 10,00 EUR in Rechnung gestellt.
Werden vereinbarte Vorauszahlungen nicht zum festgelegten Termin geleistet, so entbindet dieses den Auftragnehmer von getroffenen Vereinbarungen.
6. Stornierung von Aufträgen
Wird ein verbindlich geschlossener Auftrag gemäß Abs. 1 dieser AGB seitens des Auftraggebers storniert, wird unbeschadet dieser Tatsache das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig. Näheres wird im jeweiligen Vertrag geregelt.
Vereinbarte Reisespesen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung) sowie noch nicht abgerufene Fremdleistungen werden nicht in Rechnung gestellt. Sollten jedoch für noch nicht abgerufene Fremdlesitungen bereits Vorauszahlungen geltend gemacht worden sein, die nicht mehr storniert werden können, so werden diese dem Auftraggeber in voller Höhe berechnet.
7. Optionen
Optionstermine sind für beide Parteien bindend. Liegt jedoch nach Ablauf der Reservierungsfrist keine verbindliche Buchungsbestätigung bzw. Auftragsbestätigung der Option seitens des Auftraggebers vor, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den geschlossenen Vertrag als nicht mehr bindend anzusehen.
8. Ausschluss Dritter
Ansprüche und Rechte aus dem mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen werden.
9. Namensnennung / Benutzung des Logos
Der Gebrauch des Namens des Betriebes und angeschlossener Betriebsstellen, sowie des Logos in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Auftraggebers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche ersetzten, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Rockenhausen, Erfüllungsort ist Eisenberg/Pfalz.
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